Die Anschlussgarantie deckt Folgekosten für Sachmängel an Bezugsmaterialien aus der WEIBELWEIBEL Kollektion für weitere 36 Monate nach Ablauf der gesetzlichen Garantiefrist von 24 Monaten, gem. OR, ab.
Die kostenpflichte Garantieverlängerung gilt nur für in der Schweiz gekaufte Produkte, hergestellt in Bezugsmaterialien aus der WEIBELWEIBEL Kollektion. Auf nachträglich mit Fleckenschutz behandeltes Bezugsmaterial kann keine Garantieverlängerung gewährt werden. Die Polstermöbel müssen sachgemäss mit gebrauchsüblicher Beanspruchung und Pflege genutzt werden. Bei Fremdeinwirkungen oder mutwilligen Beschädigungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung und/oder Garantie. Soweit im Vorstehenden nichts anderes geregelt ist, gelten unsere Allgemeinen Lieferungs- und Verkaufsbedingungen. Die Garantieverlängerung muss innerhalb der Frist von 3 Monaten nach Erhalt Ihres neuen WEIBELWEIBEL Polstermöbels beantragt werden und ist einmalig abschliessbar. Im Regelfall massgebend hierfür ist das Rechnungsdatum des Verkäufers. Nach erfolgter Registrierung wird der Antrag geprüft und mit einer Auftragsbestätigung der WEIBELWEIBEL AG rechtsgültig. Die verbindliche Auftragsbestätigung erhalten Sie zusammen mit der Rechnung.