SERVICE

HERZLICHEN DANK

Sie haben sich für ein hochwertiges und langlebiges Schweizer Sitzmöbel entschieden, für welches wir Ihnen fünf Jahre Garantie auf Konstruktion, Polstermaterial, Funktionsbeschläge, Verarbeitung und zwei Jahre auf das Bezugsmaterial gewähren.

Haben Sie Fragen zu unseren Service-Angeboten? Dann kontaktieren Sie uns bequem von Zuhause per E-Mail oder lassen sich persönlich per Telefon beraten.

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Ob Stoff oder Leder: Mit der richtigen Pflege erhöhen Sie die Lebensdauer Ihres Möbels und stellen sicher, dass die Gebrauchseigenschaften erhalten bleiben und das Möbel auch im Alter nichts an Attraktivität verliert.

PFLEGE UND REINIGUNG

UNSERE GARANTIE

5 Jahre Garantie
auf Konstruktion, Polstermaterial, Funktionsbeschläge, Antriebseinheit und Verarbeitung

Diese Garantie beginnt mit Ablieferung der Sache beim Kunden (Art. 210 OR). Von der 5-Jahres-Garantie ausgeschlossen sind die Akkueinheit, das Ladegerät, das Netzteil von elektrisch verstellbaren Sitzmöbeln, der Handtaster und die Gasdruckfedern. Auf Akkumulatoren, Ladegeräten, Netzteilen, Handtastern und Gasdruckfedern beträgt die Garantie 2 Jahre. Diese ist nicht verlängerbar.

2 Jahre Garantie
auf das Bezugsmaterial

Auf sämtliche Bezugsmaterialien gewähren wir 2 Jahre Garantie. Auf nachträgliche Behandlungen mit Fleckschutz, angelieferte Bezugsmaterialien oder Fremdstoffe/-leder, kann keine Garantie gewährt werden.

GARANTIE-AUSSCHLUSS

Die Möbel müssen sachgemäss mit gebrauchsüblicher Beanspruchung und Pflege genutzt werden. Fremdeinwirkungen oder mutwillige Beschädigung sind von der Garantie ausgeschlossen. Je nach Bezugsmaterial können bei Sitzmöbeln während des Gebrauchs Geräusche entstehen, dabei handelt es sich um keinen Qualitätsmangel. Kuhfell verliert durch die Benutzung und die damit einhergehende mechanische Abreibung an exponierten Stellen die Haare. Die Kahlstellen sind warentypisch und kein Qualitätsmangel. Eine gewisse Faltenbildung der Bezüge ist gewollt und kein Qualitätsmangel.

GARANTIE PLUS

Mit GarantiePlus bieten wir Ihnen eine exklusive Garantieverlängerung auf das Bezugsmaterial um 3 Jahre und somit einen rundum Schutz Ihres Polstermöbels bis 5 Jahre nach dem Kauf an.

Garantieverlängerung um 3 Jahre auf das Bezugsmaterial

Einmalige Pauschalgebühr in Höhe von 5% des Bruttopreises
Listenpreis zum Zeitpunkt des Kaufdatums inkl. MwSt.

Die Anschlussgarantie deckt Folgekosten für Sachmängel an Bezugsmaterialien aus der WEIBELWEIBEL Kollektion für weitere 36 Monate nach Ablauf der gesetzlichen Garantiefrist von 24 Monaten, gem. OR, ab.

Die kostenpflichte Garantieverlängerung gilt nur für in der Schweiz gekaufte Produkte, hergestellt in Bezugsmaterialien aus der WEIBELWEIBEL Kollektion. Auf nachträglich mit Fleckenschutz behandeltes Bezugsmaterial kann keine Garantieverlängerung gewährt werden. Die Polstermöbel müssen sachgemäss mit gebrauchsüblicher Beanspruchung und Pflege genutzt werden. Bei Fremdeinwirkungen oder mutwilligen Beschädigungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung und/oder Garantie. Soweit im Vorstehenden nichts anderes geregelt ist, gelten unsere Allgemeinen Lieferungs- und Verkaufsbedingungen. Die Garantieverlängerung muss innerhalb der Frist von 3 Monaten nach Erhalt Ihres neuen WEIBELWEIBEL Polstermöbels beantragt werden und ist einmalig abschliessbar. Im Regelfall massgebend hierfür ist das Rechnungsdatum des Verkäufers. Nach erfolgter Registrierung wird der Antrag geprüft und mit einer Auftragsbestätigung der WEIBELWEIBEL AG rechtsgültig. Die verbindliche Auftragsbestätigung erhalten Sie zusammen mit der Rechnung.

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